Wie minimiere ich das Haftungsrisiko meines Produkts insbesondere beim Verkauf in Länder mit hohen Haftungsrisiken (etwa die USA)?
Haftungsrisiken minimiert man am bestens, indem man die Erfüllung der im jeweiligen nationalen Haftungsgesetz geforderte Sorgfaltspflicht präzise und lückenlos nachweist. Dies gilt nicht nur in der EU, sondern auch in Staaten mit hohem Haftungsrisiko. Basis für den geforderten Nachweis ist die Durchführung einer Risikobeurteilung für das Produkt. Bei techtrans erstellen wir Risikobeurteilungen nach DIN EN ISO 12100 – systematisch und datenbankbasiert.
Zunächst bewerten wir die inhärent sichere Konstruktion zur Risikominderung. Sie ist die wirkungsvollste Maßnahme zur Risikominderung und vermeidet zusätzlichen Bedienungsaufwand. Die sichere Konstruktion wirkt unabhängig vom Benutzer und ist nicht manipulierbar. Wichtige Kriterien für die sichere Konstruktion einer Maschine sind die Wahl des Arbeitsverfahrens, die geometrische Auslegung aller Teile, Komponenten und Baugruppen sowie die vernünftige Begrenzung von Maschinenparametern wie Masse, Kraft, Energie oder Geschwindigkeit auf möglichst ungefährliche Werte.
Die verbleibenden Haftungsrisiken Ihres Produkts
Zeigt die Risikobeurteilung, dass selbst nach dem Ausschöpfen aller konstruktiven Möglichkeiten Hinweise auf verbliebene Risiken vorhanden sind, sind gemäß Maschinenrichtlinie Schutzmaßnahmen zu treffen. Diese können beispielsweise Schutzvorrichtungen sein, die wiederum von verschiedenen Faktoren abhängig sind wie die Art der Gefährdung oder die Einstufung des Risikos (z. B. Finger einklemmen oder Gegenstände, die aus der Maschine geschleudert werden können). Außerdem ist die Häufigkeit des Zutritts in die Gefahrenzone und auch die Gefährdung durch Emissionen zu bewerten. Ergänzende Schutzmaßnahmen dienen dazu, die Maschine im Notfall sofort zum Stillstand zu bringen. Hierbei ist zu beachten, dass diese Maßnahmen die technisch umsetzbaren Schutzmaßnahmen keinesfalls ersetzen!
Zum Abschluss generieren wir aus den Analyseergebnissen eine Nachweisdokumentation, in der alle Bewertungsdetails aufgeführt sind.
Benutzerinformationen mit präzise formulierten Gefahrenhinweisen
Die Restrisiken Ihres Produkts werden in den Benutzerinformationen als Gefahrenhinweise formuliert. Die Benutzerinformation ist ein wichtiger Teil des Produkts und wird von der Maschinenrichtlinie als letzter Schritt vorgeschrieben, sofern sich nach der Risikobeurteilung ergeben hat, dass – trotz ausgeschöpfter Schutzmaßnahmen, der inhärent sicheren Konstruktion und technischer und/oder ergänzender Schutzmaßnahmen – Restrisiken verbleiben.
Sicherheitshinweise durch Warnschilder
Durch die Anbringung von Warnschildern kann diese Benutzerinformation realisiert werden. Aber auch durch Sicherheitshinweise wie Piktogramme, Warneinrichtungen, Kennzeichnungen und Signale. Mit eindeutig zuordenbaren Hinweisen muss zusätzlich gewarnt werden, wenn eine Gefahrenquelle konstruktiv nicht auszuschließen oder nicht wirksam abzuschirmen ist.
Auf Ihren Wunsch, sprechen wir Empfehlungen für die Anbringung von Warnaufklebern auf Ihr Produkt aus.
Die Dokumentationserstellung erfolgt systematisch nach DIN EN 82079-1 bzw. IEC/IEEE 82079 sowie nach der ANSI 535.6 – beides Normen, die in den USA anerkannt sind. Selbstverständlich können wir auch Ihre eigenen Werknormen und -richtlinien berücksichtigen und fachgerecht in unser Arbeitsergebnis integrieren. Ist diese Kette Risikobeurteilung, Nachweisdokumente und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen an Produkt, Sicherheitseinrichtungen und Benutzerdokumentation lückenlos, ist eine Haftung des Herstellers nur noch schwer nachzuweisen.
Wir unterstützen Sie bei der Minderung Ihrer Haftungsrisiken
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zur Minderung von Produkthaftungsrisiken. Wir von techtrans helfen Ihnen gerne!
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