AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der techtrans GmbH.
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§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge zwischen der techtrans GmbH und deren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung und auch für künftige Geschäfte.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die techtrans GmbH nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der techtrans GmbH schriftlich anerkannt wurden. -
§2 Umfang des Übersetzungsauftrages
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
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§3 Schriftform
In jedem Fall ist eine schriftliche Auftragserteilung und gegebenenfalls eine schriftliche Stornierung der Aufträge erforderlich.
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§4 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die techtrans GmbH rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzungsunternehmen einen Korrekturabzug zu überlassen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der techtrans GmbH zur Verfügung zu stellen (Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der techtrans GmbH. -
§5 Dolmetscherleistungen
Dolmetscherleistungen werden nach Stunden (mit 60 Minuten) abgerechnet. Reisezeiten, Wartezeiten, An- und Abfahrtszeiten werden mit dem für die Dolmetscherleistung geltenden Satz abgerechnet. Spesen und notwendige Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise beinhalten keine Nebenkosten; notwendige Nebenkosten wie Telefon-, Fax-, Porto-, Fahrt-, Spesenkosten werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.
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§6 Lektorat und Korrektorat
Textveränderungen im Rahmen eines Lektorates verstehen sich immer als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Ein mangelhaftes Lektorat, also eine Prüfung hinsichtlich Orthografie, Sprachstil, Wissenschaftlichkeit und logischer Stringenz, ist vom Auftraggeber innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich in ausführlicher Form gegenüber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Frist beginnt auch hierfür mit Ablauf des Tages, an dem der lektorierte Text an den Auftraggeber versandt wurde.
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§7 Berufsgeheimnis
Die techtrans GmbH verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
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§8 Mängelbeseitigung
(1) Die techtrans GmbH behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen, in der Übersetzung enthaltenen, Mängeln innerhalb von 14 Tagen.
(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. -
§9 Vergütung
(1) Rechnungen der techtrans GmbH sind sofort nach Erhalt zu begleichen. Bei Überschreiten des in der Rechnung angegebenen Zahlungsziels ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Mahngebühren bis zu 10,00 Euro pro Mahnschreiben und Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.
(2) Ist die Höhe des Preises nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung zu entrichten. Bei der Preisgestaltung gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) aufgeführten Sätze als angemessen. -
§10 Angebotserstellung
(1) Da die Preise auf der Grundlage des zu übersetzenden Textes ermittelt werden, sind Kostenvoranschläge immer verbindlich. Eine Abweichung von den Kosten kann sich aus den unterschiedlichen Druckformaten und den linguistischen Besonderheiten der Zielsprache ergeben.
(2) Sobald sich eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages als unvermeidlich abzeichnet, ist die techtrans GmbH verpflichtet, dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall unverzüglich den Abbruch der begonnenen Übersetzungsarbeit verlangen, wobei nur die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten bezahlt werden müssen. -
§11 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der techtrans GmbH. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
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§12 Gerichtsstand
(1) Bei allen, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden, Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, dass für den Sitz der techtrans GmbH zuständig ist.
(2) Gerichtsstand ist St. Goar. Die techtrans GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. -
§13 Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz
(1) Die techtrans GmbH haftet nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für Schäden, die sie selbst, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht haben.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern und soweit nicht vertragswesentliche Pflichten verletzt sind.
(3) Die techtrans GmbH beschränkt ihre Haftung der Höhe nach im Einzelfall für durch sie selbst, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden auf maximal 10 Mio.€ für Sach- und Personenschäden, die auf fehlerhafte Übersetzungen zurückzuführen sind, und auf 300.000 € für Vermögensschäden (wie beispielsweise Neudruck von Anleitungen oder Prospekten), die auf fehlerhafte Übersetzungen zurückzuführen sind.
(4) Unternehmer, die Mängelrechte (insbesondere Schadenersatz) geltend machen, können dies nur, sofern sie ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind.
(5) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des BGB, so hat er einen offensichtlichen Mangel innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme der Übersetzung schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb eines Jahres, gerechnet ab Kenntnisnahme der Übersetzung, schriftlich anzuzeigen. Die vorstehenden Gewährleistungsrechte (1. bis 3.) erlöschen, soweit sie nicht innerhalb der vorgenannten Fristen geltend gemacht wurden.
(6) Die Haftung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf eine fehlerhafte oder unvollständige Information durch den Kunden bzw. auf die Verletzung seiner Mitwirkungspflichten oder durch einen fehlerhaften Originaltext zurückzuführen sind.
Insbesondere ist die Haftung ausgeschlossen für Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere, wenn die Ausführungsmängel oder Verzögerungen auf Fehlern oder missverständlichen oder falschen Formulierungen im Ausgangstext beruhen. Ergibt sich die Bedeutung eines Wortes bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen nicht aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes, gehen Übersetzungsfehler zu Lasten des Auftraggebers, wenn dieser das zur Anfertigung der Übersetzung erforderliche begleitende Informationsmaterial nicht ausgehändigt hat.
(7) Liegt ein Mangel in der Übersetzung vor, ist die techtrans GmbH zur Nacherfüllung berechtigt, indem sie eine neue mangelfreie Übersetzung liefert. Schlägt auch die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(8) Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden, die durch Störung des Betriebes der techtrans GmbH verursacht wurden. Dies gilt insbesondere für die Störung durch höhere Gewalt, wie beispielsweise Naturereignisse, Streiks, Verkehrsstörungen, verkehrsbedingte Verspätungen, Netz- und Serverfehler sowie für nicht von der techtrans GmbH vertretbare Verbindungs- und Übertragungsfehler. Kommt es in diesen Fällen zu Verzögerungen, stellt dies keinen Mangel der Leistung dar.
(9) Des Weiteren ist die Haftung für Schäden, die durch Viren, Trojaner, Autodialer, Spammail oder vergleichbare Daten verursacht werden, ausgeschlossen. Die EDV-Anlagen der techtrans GmbH werden regelmäßig auf derartige Daten überprüft. Sofern die Lieferung der Leistung durch die Übersendung von Dateien per DFÜ (Modem), E-Mail oder andere Fernübertragungen erfolgt, ist der Auftraggeber für die abschließende Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten- und Textdatei zuständig. Insoweit können keine Schadensersatzansprüche gegen die techtrans GmbH entstehen.
Eine elektronische Übertragung von Daten erfolgt auf das Risiko des Kunden. Ebenso ist die Haftung für schadhafte, unvollständige oder verloren gegangene Textteile und Daten durch die elektronische Übertragung ausgeschlossen.
(10) Maschinelle Übersetzungen enthalten möglicherweise Fehler in Bezug auf Vollständigkeit, (Fach-)Terminologie, Syntax und/oder Grammatik. Auf diese möglichen Übersetzungsfehler hat techtrans keinen Einfluss. Sollen diese Fehler ausgeschlossen werden, ist die separate Bestellung eines Full-Post-Editings erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen unterliegen maschinelle Übersetzungen ohne Full-Post-Editing keiner Mängelgewähr. Techtrans übernimmt keine Haftung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die Genauigkeit, Zuverlässigkeit, oder Richtigkeit der Übersetzungen. -
§14 Ausführungen durch Dritte und Abwerbeverbot
(1) Die techtrans GmbH darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern sie es dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, zur Geheimhaltung verpflichteter Dritter bedienen, die durch personelle, technische und organisatorische Maßnahmen die Datensicherheit gewährleisten. Dabei haftet sie nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl gilt in jedem Falle Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer/Dolmetscher handelt, der aufgrund seiner Ausbildung oder Berufserfahrung in der Lage ist qualitativ hochwertige Übersetzungen durchzuführen. Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem von der techtrans GmbH eingesetzten Dritten ist nur mit Einwilligung der techtrans GmbH erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und der techtrans GmbH.
(2) Bei Nennung einer Hilfsperson ist dem Auftraggeber untersagt mit diesem direkt in geschäftlichen Kontakt zu treten. Dies gilt für die Dauer eines Jahres nach Beendigung des Auftrages. Der Auftraggeber hat der techtrans GmbH gegenüber bei Nichteinhaltung den Schaden zu zahlen. Wahlweise bis zu einer Höhe von max. 25.000,00 €. -
§15 Amtliche Beglaubigungen
Sofern keine gegenteilige Anweisung des Auftragsgebers erfolgt ist, werden Urkundenübersetzungen grundsätzlich beglaubigt, damit sie von den zuständigen Behörden anerkannt werden. Für diese Beglaubigungen wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften in handschriftlich ausgefertigten Urkunden wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für unleserliche Eigennamen und Zahlen in Personenstandsurkunden oder sonstigen Dokumenten.
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§16 Stornierung
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell geleisteten Arbeiten bezahlt werden. Wahlweise wird pauschal 25 % der Auftragssumme sofort fällig. Bei der Stornierung fest gebuchter Dolmetsch- und/oder Übersetzer berechnen wir bei Stornierung bis 5 Tage vor dem gebuchten Termin 50 % und bei Stornierung bis 3 Tage vor dem gebuchten Termin 75 % Ausfallhonorar. Bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt müssen wir das vollständige Honorar in Rechnung stellen, da wir mit unseren Übersetzern/Dolmetschern gleich lautende Verträge abgeschlossen haben.
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§17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist St. Goar.
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§18 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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§19 Änderungen der Geschäftsbedingungen
Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Änderungen gelten nur für künftige Geschäfte.
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(Stand: 13.07.2018)