Technische Dokumentationen, Betriebsanleitungen und andere Benutzerinformationen erfüllen eine zentrale Funktion für die Sicherheit von Produkten und sind im europäischen Markt eine Voraussetzung für den freien Warenverkehr. Grundlage für den Nachweis der Sorgfaltspflicht im Umgang mit Produktsicherheit ist eine einwandfreie Risikobeurteilung und eine daraus abgeleitete Risikominderung.
Grundlagen zur Risikobeurteilung
Um alle Gefahren mit Hilfe der Risikobeurteilung bestmöglich zu verringern, wiederholen wir das Verfahren zur Reduzierung des Risikos so oft, bis das gewünschte Schutzziel erreicht ist und wir die Maschine als sicher betrachten können. Dazu bestimmen wir die Grenzen der Maschine, identifizieren alle Gefährdungen und schätzen das Risiko ab. Es folgt eine Bewertung der Gefahr, um das verbleibende Restrisiko zu mindern.
Wichtige Maßnahmen zur Risikominderung:
Es gibt bestimmte einschlägige Vorschriften zur Risikominderung. Dazu zählen die Druckgeräterichtline 97/23/EG und die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (in Deutschland: 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz), aber auch verschiedene nationale und internationale Gesetze. Auch die gewissenhafte Durchführung einer Risikobeurteilung spielt eine große Rolle bei der Reduzierung des Risikos.
Ziel ist die größtmögliche Risikominderung einer Maschine oder Anlage, die in drei vorgegebenen Schritten abläuft:
CE-Kennzeichnung:
Ob Hersteller oder Betreiber, die CE-Kennzeichnung ist für viele Produkte eine verbindliche Aussage und somit Voraussetzung für die Vermarktung eines Produktes oder das Betreiben einer Anlage im europäischen Wirtschaftsraum.
Durch die CE-Kennzeichnung erklärt das Unternehmen als Hersteller oder Inverkehrbringer innerhalb der EU, dass das Produkt den geltenden rechtlichen Anforderungen genügt. Mit unserem Knowhow sorgen wir dafür, dass die begleitenden Nutzerinformationen zu dem Produkt den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und das CE-Kennzeichen mit den Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU bedenkenlos angebracht werden kann.
Das CE-Kennzeichen deutet darauf hin, dass sogenannte grundlegende Anforderungen beachtet und eingehalten werden. Ein Produkt darf nur ein CE-Zeichen tragen, wenn eine oder auch mehrere Richtlinien als Grundlagen Anwendung finden. Ein Bußgeld ist zu leisten, wenn das Zeichen fälschlicherweise verwendet wurde. Dass alle relevanten Richtlinien beim jeweiligen Produkt beachtet wurden, kann im Zweifelsfall nur die Konformitätserklärung bestätigen. Einige Richtlinien, die Maschinenrichtlinie etwa, erfordern es, dem Kunden die Konformitätserklärung zu übergeben. Ohne diese Konformitätserklärung, welche von einem Handlungsbevollmächtigten des Herstellers abzuzeichnen ist, darf die CE-Kennzeichnung nicht am Produkt angebracht werden. Mit der Kennzeichnung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für das Produkt.
Im deutschen Markt muss Endverbraucherprodukten eine deutschsprachige Bedienungsanleitung beiliegen. Am Produkt müssen der Firmenname und die vollständige Anschrift des Herstellers zu finden sein.
EG-Konformitätserklärung / EG-Herstellererklärung:
Je nachdem, ob ein Produkt eine vollständige oder unvollständige Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie ist, muss entweder eine EG-Konformitätserklärung oder eine EG-Herstellererklärung abgegeben werden. Zudem hat die Einordnung auch Auswirkung darauf, welche Art von Gebrauchsanleitung (Betriebsanleitung oder Montageanleitung) dem Produkt beigelegt werden muss.
Die Gefährdungsbeurteilung basierend auf dem Arbeitsschutzgesetz
Die Gefährdungsbeurteilung ist betriebsspezifisch und somit Aufgabe des Unternehmens.
Unsere Ziele:
- Minimierung des Haftungsrisikos Ihres Produkts
- Einwandfreie Risikobeurteilung bestehend aus Risikoanalyse, Risikobewertung und Risikominderung
- Berücksichtigung sämtlicher relevanten Normen und Richtlinien
- CE-konforme, zielgruppengerechte technische Dokumentationen
Verfahren der Risikobeurteilung
Wichtig für die Minderung des Haftungsrisikos Ihres Produktes ist eine einwandfreie gesetzeskonforme Risikobeurteilung. Wie die technische Dokumentation ist auch die Erstellung einer Risikobeurteilung beim Inverkehrbringen von Maschinen Pflicht. Dennoch wird die Risikobeurteilung häufig vernachlässigt oder missverstanden. Richtig angewendet führen die ermittelten Gefährdungen und Sicherheitslücken zu Schutzmaßnahmen, die Ihr Produkt sicherer und spätere, teure Nachbesserungen überflüssig machen. Die von techtrans vorgenommene Risikobeurteilung entspricht der Nachweisdokumentation nach DIN EN ISO 12100. Nach einer sorgfältigen Bewertung geben wir Ihnen eine Nachweisdokumentation als Basis für Ihre CE-Konformitätserklärung bzw. CE-Herstellererklärung. Damit sind Sie und Ihr Unternehmen auf der sicheren Seite.
Aber wie funktioniert die Risikobeurteilung? Wir geben Ihnen eine Übersicht, wie wir vorgehen. Bei der von uns durchgeführten Risikobeurteilung gilt es Gefahren zu erkennen und zu vermeiden.
Die Risikobeurteilung ist ein spezielles Feld des Risikomanagements. Sie gliedert sich in:
- Risikoanalyse
- Risikoidentifizierung
- Risikobewertung
Ziel = Risikominderung
Erstellung der Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100:2010
(Sicherheit von Maschinen)
Die Risikobeurteilung baut immer auf einer vorangegangenen Risikoanalyse auf. Beide Verfahren durchlaufen bei techtrans einen systemgeführten Prozess, sodass alle Schritte eingehalten und dokumentiert werden. Auf diese Weise kann der Prozess auch nach vielen Jahren noch lückenlos nachgewiesen werden. Die Risikobeurteilung schließt das gesamte Verfahren zur Risikominderung ein. Sie beginnt mit der Risikoanalyse, gefolgt von einer Risikoeinschätzung, die in eine Risikobewertung übergeht. Zunächst wird eine Liste der verschiedenen Risiken erstellt, im Fall von technischen Systemen anhand der Funktionsanforderungen (unabhängig von einer technischen Ausführung).