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Beglaubigte Übersetzungen

Sobald Dokumente in anderen Ländern rechts­gültig sein müssen und von offi­ziel­len Be­hör­den ver­wen­det wer­den, ist eine be­glau­bigte, zer­ti­fi­zierte oder be­stä­tigte Über­set­zung nötig. Dabei handelt es sich meist um öffent­liche Doku­mente wie zum Bei­spiel Urkun­den (Ge­burts­ur­kun­den, Hei­rats­ur­kun­den), Zeug­nisse, Ein­reise­ge­neh­mi­gun­gen, medi­zinische Akten, Aus­weis­pa­piere, Füh­rer­scheine, Rechts­doku­mente, Ver­träge oder Regis­ter­aus­züge.

Beglaubigte Übersetzungen und apostillierte Übersetzungen erstellt von vereidigten Übersetzern bei techtrans

Übersetzungen: beglaubigt
Übersetzer: vereidigt

Doch was ist eine be­glau­bigte Über­set­zung über­haupt? Das sind Über­set­zun­gen, die von einem all­ge­mein beeidigten oder er­mäch­tig­ten Über­set­zer auf ihre Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit ge­prüft wurden, was er mit seiner Unter­schrift und seinem Stempel be­stä­tigt. Die Be­glau­bigung ge­währ­leis­tet, dass Über­set­zung und das Doku­ment in der Ur­schrift, also der Aus­gangs­text, gleich­wertig sind.

Und was ist ein all­gemein be­ei­dig­ter bzw. öffent­lich be­stell­ter Über­set­zer? Dieser hat bei einem Land­ge­richt, Ober­landes­ge­richt oder einer Innen­be­hörde einen all­ge­meinen Eid ab­ge­legt. Für die be­ei­dig­te Sprach­kom­bi­nation ist dieser Eid ge­mäß § 189 Abs. 2 GVG vor allen Ge­rich­ten in Deutsch­land gül­tig.

Gesetzeskonform übersetzen

Ämter und Behörden ver­langen in der Regel amt­lich beglaubigte Übersetzungen, um eine ver­bind­liche und wort­ge­treue Wieder­gabe der Ori­gi­nal­doku­mente zu ge­währ­leis­ten. Die ver­ei­dig­ten Fach­über­set­zer bei techtrans sind gericht­lich er­mäch­tigt, die Voll­ständig­keit und Richtig­keit von Über­set­zun­gen zu be­stä­tigen – diese also zu be­glau­bigen.
Wir garantieren, dass Doku­mente, die für Be­hör­den und öffent­liche Ins­ti­tu­tionen außer­halb Deutsch­lands be­stimmt sind, rechts­wirk­sam be­glau­bigt und, wenn nötig, über­be­glau­bigt werden, damit sie den Ge­set­zen der je­wei­ligen Ziel­länder ent­sprechen.

Die beglaubigte Über­set­zung besteht aus der Ur­schrift (bei Ur­kun­den nor­ma­ler­weise in Kopie), die mit der Über­set­zung zu­sam­men­ge­hef­tet wird, welche den Be­glau­bi­gungs­ver­merk sowie Stem­pel und Unter­schrift des Über­set­zers trägt. Sie ist aus­schließ­lich in dieser Form recht­lich gültig.

Da der Be­glau­bi­gungs­vor­gang in der Regel schon durch die Über­mitt­lung der Doku­mente per Post mehrere Tage in An­spruch nimmt, sollte man für Be­glau­bi­gungen aus­reichend Zeit ein­planen.

Apostillierte Übersetzungen:­
Die Überbeglaubigung

Es gibt aber auch Um­stän­de, wie bei­spiels­weise vor Ge­richt, unter denen eine be­glau­bigte Über­set­zung nicht aus­reicht. Mittels Lega­li­sa­tion soll eine aus­län­dische öf­fent­liche Ur­kun­de den gleichen Be­weis­wert wie eine in­län­dische öf­fent­liche Ur­kun­de er­reichen.

Bestätigt werden dabei die Echt­heit der Unter­schrift, die Eigen­schaft, in welcher der Unter­zeich­ner ge­han­delt hat, und ge­ge­ben­en­falls die Echt­heit des Sie­gels. Dazu muss der ver­ei­dig­te Über­set­zer eine Bot­schaft oder ein Konsulat auf­suchen. Bereits 1961 wurde im Haager Über­ein­kommen zur Be­frei­ung aus­län­discher öf­fent­licher Ur­kun­den von der Lega­li­sa­tion die Apos­tille ein­ge­führt, um den inter­na­tio­nalen Ur­kun­den­ver­kehr zu er­leich­tern und damit gleich­zeitig die Glo­ba­li­sie­rung zu för­dern.

Statt des auf­wen­digen Lega­li­sa­tions­pro­zesses wird hier zu­nächst eine beglau­bigte Über­set­zung an­ge­fer­tigt. An­schlie­ßend wird das Doku­ment am Land­ge­richt, an dem der Über­set­zer ver­ei­digt ist, über­be­glau­bigt oder apos­til­liert, d. h. das zu­stän­dige Land­ge­richt be­stä­tigt mit Stem­pel und Unter­schrift auf dem Doku­ment, dass der Über­set­zer dort ver­ei­digt ist.

Das Haager Über­ein­kommen be­trifft momen­tan 107 Staaten, darunter die EU-Staaten, Japan und die USA. Das Über­ein­kommen ist für die Bundes­republik Deutsch­land zur­zeit nur gegen­über 101 Staaten in Kraft. Im übrigen deutsch­sprachi­gen Raum gelten teil­weise unter­schied­liche Be­stim­mun­gen. Für die recht­liche Gleich­stel­lung von Doku­menten aller anderen Staaten ist wei­ter­hin eine Lega­li­sa­tion not­wen­dig.

Wir helfen bei beglaubigten Übersetzungen

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine be­glau­bigte Über­set­zung Ihres Doku­ments oder gar eine apostil­lierte Über­set­zung be­nöti­gen? Wir bieten eine per­sön­liche Be­ra­tung und stel­len an­schlie­ßend sicher, dass Ihre Doku­mente un­kom­pli­ziert und zeit­nah be­ar­bei­tet werden.

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