Beglaubigte Übersetzungen
Sobald Dokumente in anderen Ländern rechtsgültig sein müssen und von offiziellen Behörden verwendet werden, ist eine beglaubigte, zertifizierte oder bestätigte Übersetzung nötig. Dabei handelt es sich meist um öffentliche Dokumente wie zum Beispiel Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden), Zeugnisse, Einreisegenehmigungen, medizinische Akten, Ausweispapiere, Führerscheine, Rechtsdokumente, Verträge oder Registerauszüge.
Übersetzungen: beglaubigt
Übersetzer: vereidigt
Doch was ist eine beglaubigte Übersetzung überhaupt? Das sind Übersetzungen, die von einem allgemein beeidigten oder ermächtigten Übersetzer auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft wurden, was er mit seiner Unterschrift und seinem Stempel bestätigt. Die Beglaubigung gewährleistet, dass Übersetzung und das Dokument in der Urschrift, also der Ausgangstext, gleichwertig sind.
Und was ist ein allgemein beeidigter bzw. öffentlich bestellter Übersetzer? Dieser hat bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt. Für die beeidigte Sprachkombination ist dieser Eid gemäß § 189 Abs. 2 GVG vor allen Gerichten in Deutschland gültig.
Gesetzeskonform übersetzen
Ämter und Behörden verlangen in der Regel amtlich beglaubigte Übersetzungen, um eine verbindliche und wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente zu gewährleisten. Die vereidigten Fachübersetzer bei techtrans sind gerichtlich ermächtigt, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Übersetzungen zu bestätigen – diese also zu beglaubigen.
Wir garantieren, dass Dokumente, die für Behörden und öffentliche Institutionen außerhalb Deutschlands bestimmt sind, rechtswirksam beglaubigt und, wenn nötig, überbeglaubigt werden, damit sie den Gesetzen der jeweiligen Zielländer entsprechen.
Die beglaubigte Übersetzung besteht aus der Urschrift (bei Urkunden normalerweise in Kopie), die mit der Übersetzung zusammengeheftet wird, welche den Beglaubigungsvermerk sowie Stempel und Unterschrift des Übersetzers trägt. Sie ist ausschließlich in dieser Form rechtlich gültig.
Da der Beglaubigungsvorgang in der Regel schon durch die Übermittlung der Dokumente per Post mehrere Tage in Anspruch nimmt, sollte man für Beglaubigungen ausreichend Zeit einplanen.
Apostillierte Übersetzungen:
Die Überbeglaubigung
Es gibt aber auch Umstände, wie beispielsweise vor Gericht, unter denen eine beglaubigte Übersetzung nicht ausreicht. Mittels Legalisation soll eine ausländische öffentliche Urkunde den gleichen Beweiswert wie eine inländische öffentliche Urkunde erreichen.
Bestätigt werden dabei die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels. Dazu muss der vereidigte Übersetzer eine Botschaft oder ein Konsulat aufsuchen. Bereits 1961 wurde im Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation die Apostille eingeführt, um den internationalen Urkundenverkehr zu erleichtern und damit gleichzeitig die Globalisierung zu fördern.
Statt des aufwendigen Legalisationsprozesses wird hier zunächst eine beglaubigte Übersetzung angefertigt. Anschließend wird das Dokument am Landgericht, an dem der Übersetzer vereidigt ist, überbeglaubigt oder apostilliert, d. h. das zuständige Landgericht bestätigt mit Stempel und Unterschrift auf dem Dokument, dass der Übersetzer dort vereidigt ist.
Das Haager Übereinkommen betrifft momentan 107 Staaten, darunter die EU-Staaten, Japan und die USA. Das Übereinkommen ist für die Bundesrepublik Deutschland zurzeit nur gegenüber 101 Staaten in Kraft. Im übrigen deutschsprachigen Raum gelten teilweise unterschiedliche Bestimmungen. Für die rechtliche Gleichstellung von Dokumenten aller anderen Staaten ist weiterhin eine Legalisation notwendig.
Wir helfen bei beglaubigten Übersetzungen
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Dokuments oder gar eine apostillierte Übersetzung benötigen? Wir bieten eine persönliche Beratung und stellen anschließend sicher, dass Ihre Dokumente unkompliziert und zeitnah bearbeitet werden.
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